V-Label17.01.2018

Die Top 5 der versteckten tierischen Stoffe in Lebensmitteln

Ein Klassiker für versteckte Inhaltsstoffe für Vegetarier:innen ist der Einsatz von Lab in der Käseherstellung, ein Enzym aus dem Magen getöteter Kälber, der viele Käse- und auch Molkeprodukte zu nicht vegetarischen Produkten macht. Doch auch Veganer:innen können anhand der Zutatenliste bei vielen Produkten nicht erkennen, ob sie ohne den Einsatz von tierischen Stoffen hergestellt wurden.

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Zusatzstoffe

Zusatzstoffe müssen von der EU zugelassen sein und am Endprodukt deklariert werden. Anstelle der Stoffbezeichnung kann jedoch auch die von der EU für jeden Lebensmittelzusatzstoff vergebene E-Nummer („E“ steht für „edible“, essbar) angeführt werden. Ausnahme: „Carry over“. Wenn ein Zusatzstoff über eine Zutat ins Lebensmittel gelangt und in dem Endprodukt keine technologische Wirkung ausübt, muss er nicht gekennzeichnet werden.

Verarbeitungshilfsstoffe

Verarbeitungshilfsstoffe (technische Hilfsstoffe) werden bei der Herstellung eines Lebensmittels aus technologischen Gründen eingesetzt und danach häufig wieder entfernt. Sie müssen im Endprodukt grundsätzlich nicht deklariert werden. Unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Rückstände dürfen im Enderzeugnis enthalten sein, sofern die Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind.

Zutaten

Bei bestimmten Zutaten ist die bloße Anführung von Klassennamen erlaubt (Aroma, Speisewürze, Stärke).

1. Brot und Backwaren

Mit Abstand die meisten undeklarierten Stoffe kauft man mit Brot und Gebäck ein. Dazu zählt z. B. das in der Industrie eingesetzte Mehlbehandlungsmittel L-Cystein, welches aus tierischem Keratin gewonnen wird und die Elastizität und das Gashaltevermögen von Teigen verbessert.

2. Wein, Essig und Fruchtsäfte

Bis heute wird an Weinbauschulen der Einsatz von tierischen Stoffen wie Gelatine zur Klärung und Schönung von Weinen unterrichtet.

3. Weißer Rohrzucker

Für die Reinigung und Entfärbung von Rohrzucker kann insbesondere in Übersee tierische Aktivkohle zum Einsatz kommen. In Europa ist dies dahingegen nicht üblich.

4. Behandelte Zitrusfrüchte

Die Schale von Zitrusfrüchten kann mit Konservierungsstoffen und Wachsen, z. B. Bienenwachs, behandelt werden. Dies ist auch bei loser Ware kennzeichnungspflichtig, ein Zusatz wie „gewachst“ ist allerdings ausreichend. Bienenwachs kann auch nur als E 901 ausgewiesen werden, Schellack als E 904.

5. Fertigprodukte

Auch in Fertigprodukten kommen in der Regel Zusatzstoffe zum Einsatz (E-Nummern). Bei bestimmten Zutaten ist überdies die bloße Anführung von Klassennamen erlaubt (Aroma, Speisewürze, Stärke), hinter denen sich tierische Zutaten verstecken können.

V-Label für mehr Transparenz

Handelsketten wie Lebensmittelproduzent:innen erkennen dieses Informationsdefizit und setzen auf unabhängige Gütesiegel wie das V-Label, um den Einkauf für Konsument:innen zu erleichtern. Vor der Zertifizierung mit dem V-Label werden die Produkte untersucht und der Herstellungsprozess wird auf versteckte tierische Stoffe kontrolliert.

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